Informationen zu den Berufsbildern und häufig gestellte Fragen
Vorab können Sie sich ein erstes Bild machen.
Wenn Ihre Frage hier nicht beantwortet wird, kontaktieren Sie uns gerne unter karriere@wbetal.de.
Stellenanzeigen auf unserer Homepage sind immer aktuell. In der Regel gibt es keine Bewerbungsfristen. Positionen, die wir bereits besetzen konnten, werden von uns schnellstmöglich aus den Karriereseiten entfernt.
Nach Beendigung des Bewerbungsprozesses verbleiben Ihre Daten für circa sechs Monate in unserem System, danach werden sie gelöscht. Sollte eine längere Aufbewahrung Ihrer Bewerbung erwünscht beziehungsweise sinnvoll sein, bitten wir separat um Ihre Zustimmung zur Speicherung. Eine ausführliche Aufklärung über die Datenverarbeitung von Bewerbungen finden Sie unter:
Bei jedem erfolgreichen Versand einer Bewerbung erhält der Absender eine Bestätigungs-E-Mail an die angegebene Adresse. Sollten Sie diese nicht bekommen, war Ihre Bewerbung nicht erfolgreich oder die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse fehlerhaft. In diesem Falle nehmen Sie bitte über das Kontaktformular Verbindung zu uns auf.
Die Bearbeitung Ihrer Bewerbung wird aller Voraussicht nach etwas Zeit in Anspruch nehmen. Sobald es Neuigkeiten gibt, werden Sie umgehend von uns informiert.
Patentanwaltsfachangestellte unterstützen bei der Anmeldung, Verteidigung und Durchsetzung von Schutzrechten wie z.B. Patente, Marken und Designs. Sie organisieren die Büroabläufe, kommunizieren mit Mandanten und Beteiligten aus aller Welt, verwalten Termine und Fristen und unterstützen die Patentanwälte.
Die Ausbildung erfolgt als duale Ausbildung in der Kanzlei und der Städtischen Berufsschule für Rechts- und Verwaltungsberufe in München.
Weitere Informationen zur Ausbildung und zum Berufsbild finden Sie bei der Patentanwaltskammer und in der speziellen Informationsbroschüre.
Ausbildungsbeginn ist in der Regel zum 01.09. eines jeden Kalenderjahres. Einen festen Bewerbungsbeginn gibt es bei uns nicht. Sollte auf unserer Homepage aktuell keine Stellenanzeige für Auszubildende veröffentlicht sein, können Sie sich dennoch gerne jederzeit initiativ als Auszubildender zum/zur Patentanwaltsfachangestellten bei uns bewerben.
Wir empfehlen Abitur, Fachabitur oder eine sehr gute mittlere Reife. Der deutsche und englische Sprachgebrauch läuft auf sehr hohem Niveau.
Eine gute Berufsbeschreibung für den Ausbildungsberuf Patentanwaltsfachangestellte/r finden Sie auf der Homepage der Patentanwaltskammer (https://www.patentanwalt.de/de/fachangestellte.html).
Die Regelausbildungsdauer (3 Jahre) kann mit Fachabitur oder Abitur in der Regel auf 2 Jahre verkürzt werden.
Der Begriff Patentingenieur/in ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Mit einem abgeschlossenen technischen oder naturwissenschaftlichen Studium (Bachelor/Master/Diplom o. ä.) können Sie sich als Patentingenieur/in bei uns bewerben. Neben Ihrem technischen Verständnis sollten Sie sprachliche Begabung (vorwiegend Deutsch und Englisch) und ein Interesse für Recht mitbringen. Sie werden in allen Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes eingearbeitet und qualifiziert.
Um diesen Beruf ergreifen zu können, müssen Sie über ein abgeschlossenes naturwissenschaftliches oder technisches Studium verfügen und außerdem mindestens ein Jahr eine praktische, technische Tätigkeit absolviert haben. Danach schließt sich eine fast dreijährige Ausbildung bei einer Patentanwältin/einem Patentanwalt, beim Deutschen Patent- und Markenamt und beim Bundespatentgericht sowie die Patentanwaltsprüfung an. Eine genaue Beschreibung, welche Studiengänge zur Patentanwaltsausbildung berechtigen finden Sie auf Seite 6 der Informationen zur Patentanwaltsausbildung: https://www.dpma.de/docs/dpma/patentanwalt/patentanwaltsausbildung.pdf.
Eine detaillierte Beschreibung über das Berufsbild erhalten Sie auf den Seiten der Patentanwaltskammer (https://www.patentanwalt.de/de/patentanwaelte/berufsbild.html).
Jede(r) künftige Patentanwalt/Patentanwältin arbeitet bei der Winter • Brandl – Partnerschaft mbB zuerst als Patentingenieur/in. Nach einer ausreichenden Qualifikation (je nach Fortschritt und Eignung) wird der Patentingenieur/die Patentingenieurin als Kandidat/in beim Deutschen Patent- und Markenamt gemeldet. Eine Ausbildung erfolgt im Rahmen der Kanzlei. Zusätzlich muss an der Fern Universität Hagen der ausbildungsbegleitende Studiengang „Recht für Patentanwältinnen und Patentanwälte“ absolviert werden. Bevor die Prüfung zum Patentanwalt/zur Patentanwältin abgelegt werden kann, muss der Kandidat zwei Monate beim Deutschen Patent- und Markenamt und sechs Monate beim Bundespatentgericht arbeiten. Weitere Informationen zur Patentanwaltsausbildung finden Sie unter:
Die Voraussetzungen und Bedingungen zum Europäischen Patentanwalt/zur Europäischen Patentanwältin können Sie direkt auf der Homepage des Europäischen Patentamts nachlesen (https://www.epo.org/learning-events/eqe/conditions-registration-enrolment_de.html). Die Ausbildung erfolgt unabhängig von der Ausbildung zum Deutschen Patenanwalt/zur Deutschen Patenanwältin.