Als Gründer eines Start-ups haben Sie Zeit, Mühe und Ressourcen investiert, um eine innovative Idee oder ein Produkt zu entwickeln, das möglicherweise die Welt verändern kann.
In der heutigen schnelllebigen und wettbewerbsintensiven Geschäftswelt reicht Innovation allein jedoch oftmals nicht aus, um erfolgreich zu sein. Sie müssen auch in der Lage sein, Ihr geistiges Eigentum zu schützen, um andere daran zu hindern, Ihre Ideen zu kopieren und von Ihrer harten Arbeit zu profitieren.
Natürlich ist es nicht wirtschaftlich, jede einzelne Idee zu patentieren. Der Schlüssel liegt darin, das erfinderische Konzept zu identifizieren, das patentiert werden sollte.
Patente geben Erfindern das ausschließliche Recht, ihre Erfindungen für einen bestimmten Zeitraum, in der Regel 20 Jahre ab dem Anmeldetag, zu nutzen und zu vermarkten.
Was ist der Stand der Technik?
Kurz gesagt, im deutschen und europäischen Patentrecht wird der Stand der Technik als das definiert, was der Öffentlichkeit vor dem Tag der Einreichung der deutschen oder europäischen Patentanmeldung durch schriftliche oder mündliche Beschreibung, durch Benutzung oder in sonstiger Weise zugänglich gemacht worden ist.
Eine Erfindung muss zum Zeitpunkt der Patentanmeldung neu sein. Das bedeutet, dass die Erfindung vor dem Tag der Einreichung der Patentanmeldung noch nicht in irgendeiner Form der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden sein darf.
Dazu gehören schriftliche und mündliche Beschreibungen, Benutzung und andere Formen der Offenbarung.
Das Neuheitserfordernis soll sicherstellen, dass Patente nur für wirklich neue Ideen erteilt werden, und verfolgt den Zweck, die erneute Patentierung vom Stand der Technik auszuschließen.
Neuheit
Neuheit ist eine Identitätsprüfung, d.h. ein individueller Vergleich mit einem Stück des Standes der Technik.
Bei der Beurteilung der Neuheit reicht es außerdem nicht aus, nur den Inhalt eines einzigen Dokuments zu betrachten: Jede in dem Dokument beschriebene Einheit muss auch einzeln geprüft werden.
Es ist daher nicht zulässig, verschiedene Bestandteile jeweils spezifischer Ausführungsarten, die in ein und demselben Dokument beschrieben sind, allein deshalb miteinander zu verbinden, weil sie in eben diesem Dokument offenbart werden, sofern nicht im Dokument selbst eine solche Verbindung nahegelegt wird (vgl. Richtlinien für die Prüfung, C-IV, 7.1).
Mit anderen Worten: Wird der Inhalt eines älteren Einzeldokuments für sich betrachtet, um die Neuheit eines Patentanspruchs anzufechten, so darf dieser Inhalt nicht mit einem Reservoir gleichgesetzt werden, aus dem Merkmale verschiedener spezifischer Ausführungsarten künstlich zu einer bestimmten, neuheitsschädlichen Ausführungsart zusammengesetzt werden können, sofern nicht im Dokument selbst eine solche Verbindung nahegelegt wird (T 0305/87).
Weiter gibt es keine Beschränkungen hinsichtlich des geographischen Ortes, der Sprache oder der Art und Weise, in der die fraglichen Informationen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden; auch ist keine Altersgrenze für die Dokumente oder andere Informationsquellen vorgeschrieben.
Die Offenlegung kann in verschiedenen Formen erfolgen, wie z. B:
- Schriftliche Beschreibung: z. B. Aufsatz in einer wissenschaftlichen Zeitschrift, Buch, Post, Patentveröffentlichung, Zeitungsartikel
- Mündliche Beschreibung: z. B. durch eine Präsentation, ein Gespräch mit nicht zur Geheimhaltung verpflichteten Personen, einen öffentlichen Vortrag
- Durch Verwendung: z. B. öffentliche Nutzung oder Verkauf Ihres innovativen Produkts
So gehört beispielsweise die chemische Zusammensetzung eines Erzeugnisses zum Stand der Technik, wenn das Erzeugnis selbst der Öffentlichkeit zugänglich ist und vom Fachmann analysiert und reproduziert werden kann, und zwar unabhängig davon, ob es besondere Gründe gibt, die Zusammensetzung zu analysieren. Derselbe Grundsatz gilt entsprechend auch für alle anderen Erzeugnisse (G 01/92).
Erfinderische Tätigkeit
Das Erfordernis der erfinderischen Tätigkeit wird manchmal auch als Nicht-Offensichtlichkeitserfordernis bezeichnet.
Es besagt, dass eine Erfindung für eine Person, die auf dem betreffenden Gebiet über normale Fachkenntnisse verfügt, nicht naheliegend sein darf. Mit anderen Worten: Die Erfindung darf nicht etwas sein, auf das ein Fachmann ohne weiteres hätte kommen können, wenn er sich an dem orientiert hätte, was auf dem betreffenden Gebiet bereits bekannt ist.
Das Erfordernis der erfinderischen Tätigkeit soll sicherstellen, dass Patente nur für wirklich innovative und nicht naheliegende Ideen erteilt werden.
Um festzustellen, ob eine Erfindung das Erfordernis der erfinderischen Tätigkeit erfüllt, wendet das Europäische Patentamt (EPA) einen Standard an, der als „Aufgabe-Lösungs-Ansatz“ bezeichnet wird.
Bei diesem Ansatz ermittelt der Prüfer den nächstliegenden Stand der Technik und die objektive technische Aufgabe, die durch die Erfindung gelöst wird. Anschließend prüft der Prüfer, ob die Lösung der Erfindung angesichts des nächstliegenden Stands der Technik und der objektiven technischen Aufgabe für den Fachmann naheliegend gewesen wäre.
Selbst wenn eine Erfindung beide Kriterien (Neuheit und erfinderische Tätigkeit) erfüllt, gibt es noch andere Faktoren, die sich auf die Patentierbarkeit auswirken können, z. B. die gewerbliche Anwendbarkeit und Ausnahmen von der Patentierbarkeit.
Warum ist der Stand der Technik für Sie als Start-up-Gründer wichtig?
Wenn Sie vor der Patentanmeldung Ihren eigenen Stand der Technik veröffentlichen, kann es sehr viel schwieriger (oder sogar unmöglich) werden, ein Patent für Ihre Erfindung zu erhalten.
Mit anderen Worten: Alles, was bereits öffentlich zugänglich ist, kann nach deutschem und europäischem Patentrecht nicht patentiert werden.
Das heißt, wenn Ihre Erfindung bereits vor Einreichung Ihrer Patentanmeldung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde, können Sie möglicherweise kein Patent dafür erhalten.
Schützen Sie Ihre innovative Idee
Wie können Sie also vermeiden, Ihren eigenen Stand der Technik zu produzieren? Priorisieren Sie den Patentschutz in einer frühen Phase des Entwicklungsprozesses.
Dazu gehört, dass Sie Ihre Erfindung bis zur Patentanmeldung geheim halten, eine umfassende Recherche zum Stand der Technik durchführen, um ein Gefühl für Ihre eigentliche Erfindung zu bekommen, sich von einem Patentanwalt beraten lassen und mit der Sicherung Ihrer Schutzrechte beginnen.
Der Umfang des Schutzes durch ein deutsches oder europäisches Patent wird durch die Ansprüche bestimmt. Dennoch sind die Beschreibung und die Zeichnungen zur Auslegung der Ansprüche heranzuziehen.
Patentansprüche – der Schlüssel zum Schutz Ihrer Erfindung
Patentansprüche definieren Ihre Erfindung in klaren und präzisen Worten und spielen eine entscheidende Rolle bei der Feststellung, ob Ihre Erfindung patentierbar ist, und bei der Definition des Umfangs Ihrer Erfindung im Umgang mit Patent- und Markenämtern und potenziellen Verletzern.
Während die Beschreibung die Erfindung so klar und vollständig offenbart, dass sie von einem Fachmann ausgeführt werden kann, definieren die Ansprüche den Umfang Ihrer Erfindung.
Ihr unabhängiger Anspruch muss alle wesentlichen Merkmale umfassen, die notwendig sind, um die technische Aufgabe gemäß Ihrer Erfindung zu lösen, während abhängige Ansprüche es Ihnen ermöglichen, bestimmte Ausführungsformen Ihrer Erfindung zu beanspruchen und als Auffangpositionen dienen können.
Darüber hinaus können Sie sogar verschiedene Kategorien wie Erzeugnis, Vorrichtung, Verfahren und Verwendung in einem Anspruchssatz beanspruchen. Bei vielen Erfindungen sind für einen vollständigen Schutz Ansprüche in mehr als einer Kategorie erforderlich.
Patentansprüche sind also die Grundbausteine von Patenten, die den Schutzumfang Ihrer Erfindung festlegen.
Die Patent- und Rechtsanwaltskanzlei WINTER, BRANDL- Partnerschaft mbB gehört dem BayStartUp-Netzwerk seit mehreren Jahren an.
Unsere Kanzlei zeichnet sich durch ein hohes Engagement aus, Gründerinnen und Gründer im Hinblick auf ihre innovativen Ideen und Erfindungen patent- und markenrechtlich zu beraten.
Es ist unser Anliegen, Innovationen zu schützen und Ihr Partner auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes zu sein.
Die Umwandlung einer Idee in ein Patent ist eine unternehmerische Entscheidung, die auf einer Abwägung der zu erwartenden Stärke der Erfindung, des Marktpotenzials und der finanziellen Rahmenbedingungen beruht.
Gerne bieten wir Ihnen ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch an, um die Kanzlei WINTER, BRANDL kennenzulernen und allgemeine Fragen zu klären!
Ich freue mich darauf, von Ihnen zu hören. Bitte zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren: CRegler@wbetal.de