Clarissa Regler, Patentanwältin bei Winter Brandl, war als Expertin in einem aktuellen Beitrag der VDI nachrichten zu rechtlichen Fallstricken im IP-Recht für Start-ups und technologiegetriebene Unternehmen vertreten.
Der Artikel beleuchtet eine in der Praxis besonders relevante Fragestellung: Wann kann eine Offenlegung technischer Informationen die Patentfähigkeit einer Erfindung beeinträchtigen?
Aus patentrechtlicher Sicht sind insbesondere folgende Aspekte von Bedeutung:
- Eine öffentliche Offenbarung vor Einreichung einer Patentanmeldung kann die Patentfähigkeit einer Erfindung gefährden – etwa im Rahmen von Pitch-Präsentationen, Fachvorträgen, auf Webseiten oder in Gesprächen.
- Vertraulichkeitsvereinbarungen (NDAs) können Vertraulichkeit absichern, ersetzen jedoch keine Schutzrechtsstrategie.
- Gerade technologieorientierte Unternehmen offenbaren häufig unbeabsichtigt technische Details, bevor Schutzrechte gesichert sind.
- Auch nach einer Offenbarung kann ein Gebrauchsmuster im Einzelfall noch eine relevante Handlungsoption darstellen.
Der Beitrag unterstreicht, dass Patentschutz regelmäßig nicht erst mit der Anmeldung beginnt, sondern bereits bei der strategischen Frage, wann, wie und gegenüber wem technische Informationen offengelegt werden.
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